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Sondernutzungserlaubnis des öffentlichen Straßenraums online beantragen

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Wer Außenwerbung im öffentlichen Straßenraum anbringen oder aufstellen möchte, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis.

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Leistungsbeschreibung

Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung. Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.


Das Anbringen von Plakaten oder das Aufstellen von Vitrinen, Aufstellern, Flyern im öffentlichen Straßenraum außerhalb von Ortsdurchfahrten ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Erlaubnis wird jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.

Teaser

Wer Außenwerbung im öffentlichen Straßenraum anbringen oder aufstellen möchte, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Welche Gebühren fallen an?

Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
  • Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt.

Was sollte ich noch wissen?

Für Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten sind die jeweiligen Gemeinde-, Amts-, oder Stadtverwaltungen zuständig.

Anträge / Formulare

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Standort,
  • Art und Dauer der Sondernutzung und
  • die Größe der benötigten Straßenflächen.